Rechtsprechung
   BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13824
BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93 (https://dejure.org/1994,13824)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1994 - VIII R 19/93 (https://dejure.org/1994,13824)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - VIII R 19/93 (https://dejure.org/1994,13824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,13824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Ladung als Verfahrensmangel - Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93
    Anhand dieser Vorschrift ist lediglich zu prüfen, ob der Vorsitzende bei der Bestimmung von Berichterstatter und Mitberichterstatter willkürfrei verfahren ist (vgl. BFH- Beschluß vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252).

    Der Senat nimmt insoweit wegen der Begründung auf seine Ausführungen im Beschluß in BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252 Bezug.

  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (BFH-Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638, und vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750 m. w. N.).

    Die Nichtzulassungs beschwerde hat auch im Falle ihres Erfolges keine Auswirkungen auf die wegen mangelhafter Begründung unzulässig erhobene Verfahrensrevision i. S. von § 116 Abs. 1 FGO (BFH-Beschluß in BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; a. A. Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 116 Rz. 6 a).

  • BFH, 05.12.1986 - VI R 58/86

    Berücksichtigung von Renovierungsarbeiten und Umzugskosten als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93
    Mit der Rüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO kann nur eine fehlende Begründung des angefochtenen Urteils hinsichtlich des sachlichen Klagebegehrens beanstandet werden (BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 1986 VI R 58/86, BFH/NV 1987, 175, und vom 13. Juli 1994 X R 86, 115/93, BFH/NV 1994, 729).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93
    Entgegen der Ansicht der Kläger ergibt sich aus dieser Vorschrift nicht, daß der Berichterstatter von vornherein festgelegt sein müsse (vgl. BFH-Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311).
  • BFH, 17.09.1991 - X R 19/91

    Gründe für eine zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (BFH-Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638, und vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750 m. w. N.).
  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93
    Mit dem Vorbringen der Kläger, wegen eines Zustellungsmangels (Fehlen einer ausreichenden Geschäftsnummer) nicht ordnungsgemäß geladen worden zu sein, ist ein schwerwiegender Verfahrensverstoß in diesem Sinne nicht vorgetragen worden (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1986 IV B 59-61/86, IV B 66/86, BFH/NV 1988, 643, und vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93
    Die zulassungsfreie Ver fahrensrevision ist nur zulässig, wenn innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zumindest einer der in dieser Vorschrift aufgezählten Verfahrensfehler schlüssig gerügt wurde, d. h., wenn die zur Begründung des Verfahrensverstoßes angeführten Tatsachen -- ihre Richtigkeit unterstellt -- einen Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO ergeben (BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568).
  • BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79

    Ladungsfrist - Mangelnde Vertretung - Verfahrensbeteiligte - Zugang der Ladung -

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93
    Aus dem Zusammenhang dieser Vor schrift mit den übrigen in § 116 Abs. 1 FGO aufgeführten Verfahrensmängeln wird deutlich, daß die zulassungsfreie Revision nur bei Vorliegen besonders schwerer Verstöße gegen die Verfahrensordnung gegeben ist, insbesondere dann, wenn ein Beteiligter im Prozeß überhaupt nicht vertreten ist (BFH- Beschluß vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654).
  • BFH, 23.02.1994 - IV B 124/93
    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93
    Mit der Rüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO kann nur eine fehlende Begründung des angefochtenen Urteils hinsichtlich des sachlichen Klagebegehrens beanstandet werden (BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 1986 VI R 58/86, BFH/NV 1987, 175, und vom 13. Juli 1994 X R 86, 115/93, BFH/NV 1994, 729).
  • BFH, 16.01.1991 - IV R 128/89
    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93
    Ein Fall mangelnder Vertretung im Verfahren liegt nicht vor, wenn der nicht ordnungsgemäß geladene Beteiligte nachweislich von dem Termin vor dessen Anberaumung Kenntnis erhalten hatte (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Januar 1991 IV R 128/89, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 1 Nr. 3, Rechtsspruch 11 m. w. N.).
  • BFH, 15.12.1986 - IV B 59/86
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht